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Fremdfinanzierung von Investitionen trotz Schuldenbremse erlauben


In Art. 115 GG soll der Satz 2 des 1. Absatzes von 1969 wieder eingefügt werden:

[2] Die Einnahmen aus Krediten dürfen die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten; Ausnahmen sind nur zulässig zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts.

In folgenden Absätzen soll klargestellt werden, daß Investitionen eine Investitionsrechnung nach dem gültigen Stand der Wirtschaftswissenschafen vorausgehen muß, in dem die Ammortisierungserwartungen der Investition wie die realistischen Kosten und Risiken bewertet werden.

Ebenso müssen klare Maßnahmen definiert werden, um eine Kostenexplosion - wie leider in vielen staatlichen Projekten aktuell zu beobachten - einzudämmen (Konventionalstrafen, Kontrolle der Kalkulation der Zuschlagsfirmen, Ausfallversicherungen).

Für unbegründete Fehlkalkulationen der Kosten muß eine neutrale Kontrollinstanz vorgesehen werden, um ggfs. die ausführende Stelle verantwortlich zu machen. Dies soll sowohl "Gefälligkeitsgutachten" verhindern, als auch durch die ausführende Stelle nicht vorhersehbare Unsicherheiten, für die sie eben nicht verantwortlich ist, berücksichtigen.

Begründung

Wesensgehalt des ersten Teils von Satz 2 ist, daß Investitionen selbstverständlich auch mit Fremdkapital finanziert werden müssen. Der Investitionsstau in der Infrastruktur, der in eine seriöse Bilanz selbstverständlich mit aufgenommen werden und das Märchen von der "schwarzen Null" schnell zerstören würde, zeigt dies eindrücklich. Es wird den Staat im Gegenteil viel Geld kosten, nicht die günstigen Zinsen jetzt zu nutzen und Investitionen nicht durchzuführen, die in Zukunft zu überproportional höheren Kosten bis zum notwendigen Neuaufbau führen werden.

Ein Staat, der sich selbst keine korrekte Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) zutraut, ist auch nicht kompetent in anderen Bereichen, von der Bildung über die Infrastruktur bis hin zum Sozialsystem nachhaltig zu wirtschaften.

Offensichtlich ist ein solcher Staat nicht fähig, die von ihm erwarteten hoheitlichen Aufgaben korrekt auszuführen.

Daher muß dieser Staat reformiert werden, so daß er wieder in die Lage versetzt wird, in der Wirtschaft selbstverständliche Instrumente der Minimierung des Kostenrisikos zu nutzen und wo möglich bewährte wirtschaftswissenschaftliche Praktiken einzusetzen.

Der Satz, der Politiker stehe zum Geld wie der Alkoholiker zum Schnaps, muß seine Gültigkeit verlieren, indem der Staat sich nicht mehr vor der Sozialen Marktwirtschaft, wo sinnvoll, drücken kann.

Der zweite Halbsatz paßt nur das Recht wieder an sowieso praktiziertes staatliches Handlen an.


Diskussionen

  • roadrunner deLiF-Mitglied deLiF-Moderator Admin
    +2

    Fremdfinanzierungen und staatliche Projekte, meiner Ansicht nach schwierig handzuhaben, der Staat muss bestimmte Projekte durchführen, die Privatwirtschaft ist hingegen meist an an Gewinn orientiert, man müsste mal Rechnungen sehen oder Beispiele inwiefern sowas wirklich kosten neutral gehandelt werden könnte.

    • DingoSaar deLiF-Mitglied deLiF-Moderator Admin ist dafür
      +1

      Aktuell gilt eine absolute Schuldenbremse, das heißt: Es werden Investitionen der Infrastruktur nicht getätigt, obwohl Fremdkapital gerade günstig ist und absehbar ist, daß der Sanierungsstau zu noch größeren Schäden bis zur Notwendigkeit des Abbruchs und Neubaus nach sich zieht.

      Es ist richtig, daß viele hoheitliche Aufgaben nicht zu beziffern sind; diese sind jetzt wie nach einer Reform nur ohne Schulden zu machen.

      Diejenigen Investitionen, die eine klare Gewinnerwartung - oder eine noch höhere Verlusterwartung bei "Aussitzen" - haben, können durch eine "Gewinnorientierte" Investitionsrechnung berechnet werden. Es gibt keinen Grund, sie nicht durch Fremdkapital - selbstverständlich mit Ammortisations- und Tilgungsplan! - zu finanzieren.

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